GLOSSAR

Einschaltdauer

Als Einschaltdauer bezeichnet man eine maximal zulässiges Betriebsintervall eines elektronischen Bauteils oder einer Maschine, nach dem eine Ruhephase zu erfolgen hat um die Maschine oder das Bauteil nicht zu beschädigen. Die Betriebsarten sind in der DIN VDE 0530-1 definiert. Eine Einschaltdauer wird immer dann angegeben, wenn das elektronische Bauteil oder das Gerät die Nennleistung nicht konstant, sondern nur temporär herstellen kann. Ein Beispiel hierfür ist ein Gerät, welches die Verlustwärme nicht schnell genug abführen kann und somit keiner konstanten Belastung standhalten kann ohne Schäden hervorzurufen. Beispiele für Geräte mit einer Einschaltdauer sind unter anderem Schweißgeräte, Elektromotoren, Gleichstrommotoren, Schleifmaschinen oder Starkstromrelais.

Die Einschaltdauer ED ist bei Transformatoren das Verhältnis von Einschalt- bzw. Belastungszeit zur Spieldauer. Um unzulässige Temperaturerhöhungen zu vermeiden, darf die maximale Spieldauer von 10 Minuten nicht überschritten werden (alles darüber entspricht einem Dauerbetrieb).

Die Einschaltdauer errechnet sich wie folgt:
ED % = Betriebsdauer : (Betriebsdauer + Betriebzeit) x 100%

Die Typenleistung bei Kurzzeitbelastung errechnet sich wie folgt:
Typenleistung = Nennleistung x √ED % : 100

Man unterscheidet laut Norm unter folgenden Betriebsarten:

S1: Dauerbetrieb, konstante Belastung
S2: Kurzzeitbetrieb, konstante Belastung
S3: Aussetzbetrieb ohne Einfluss des Anlaufens auf die Temperatur
S4: Aussetzbetrieb mit Einfluss des Anlaufens auf die Temperatur
S5: Aussetzbetrieb mit Einfluss des Anlaufens und Bremsen auf die Temperatur
S6: Durchlaufbetrieb mit Aussetzbelastung
S7: Dauerbetrieb mit Anlauf und Bremsen
S8: Dauerbetrieb mit Laständerung